das Zivilrecht

Falls Sie zuweilen eine Rechtshilfe benötigen, ist es höchstwahrscheinlich gerade für Bereich des Zivilrechts. Dieser Rechtszweig deckt möglicherweise die breiteste Palette der Lebenssituationen ab: Beginnend mit der juristischen Bearbeitung des Verkaufs und des Ankaufs – egal ob der Immobilien oder anderer Dinge – über die Ehescheidung bis zu den Ansprüchen auf den Schadenersatz, oder auf die Schuldenbezahlung. Die durch das Rechtanwaltsbüro gewährten Dienste umfassen dann selbstverständlich auch die Geltendmachung der Rechte vor Gerichten und die Vertretung in Folgeverfahren.

das Handelsrecht

Das Handelsrecht, oder wollen Sie – das Recht der Handelsgesellschaften, betrifft insbesondere die Unternehmer. Dieser Rechtsbereich bearbeitet die Gründung der Handelsgesellschaften, die Übertragungen der Handelsanteile oder der Aktien, die Änderungen in den Handelsgesellschaften, ihre Auflösung und Erlöschen. Auch hier werden die Verantwortungsbeziehungen und der Schadenersatz bearbeitet, und zwar in den Verhältnissen der Kooperationsmitglieder, der Geschäftsführer und der Organe.

das Strafrecht

Die breite Öffentlichkeit fasst das Strafrecht als Bereich auf, der nur einen kleinen Personenkreis betrifft. Jedoch die Erfahrung mit einem strafrechtlichen Prozess kann jedem begegnen. Aus eigener Erfahrung empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt – Verteidiger bereits in dem Moment des ersten Kontakts mit den im Strafverfahren tätigen Organen wenden, und zwar auch in dem Falle, dass der Betroffene sich unschuldig fühle. Das Strafrecht gewährt andererseits die Wahrung für geschädigte Personen, wann es ebenso passend ist, die Rechtshilfe möglichst bald auszusuchen.

das Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht können wir meistens bei Ordnungswidrigkeiten antreffen. Die Ordnungswidrigkeiten als solche werden durch die Verwaltungsorgane im Verwaltungsverfahren verhandelt. Genauso wie in den anderen Bereichen haben Sie auch hier das Recht auf eine fachliche Rechtshilfe. Die Ordnungswidrigkeiten und ihre Akten können viele Formen haben und mehrere Bereiche betreffen wie der Verkehr, das bürgerliche Zusammenleben oder die öffentliche Ordnung. Das Verwaltungsrecht ist jedoch viel breiter, es umfasst die Verwaltungsjustiz, die Gemeinden- und Bezirksproblematik, das Petitionsrecht, einen freien Informationenzugriff, das Wahlrecht und viele andere Zweige in sich.